Umsetzung der Corona-Schutzverordnung im Handballkreis Rhein-Ruhr

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in seiner (derzeit, bis zum 24.11.2021, gültigen) Coronaschutzverordnung Veranstaltungen auch in Innenräumen mit nur geringen Einschränkungen zugelassen. Der Vorstand des Handballkreises Rhein - Ruhr e.V. hat auf dieser  Grundlage für alle seine eigenen Veranstaltungen, zu denen insbesondere

 * alle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wie beispielsweise Aus- und Fortbildungen für Schiedsrichterinnen und / oder Schiedsrichter, für Sekretärinnen und / oder Sekretäre, für Zeitnehmerinnen und / oder Zeitnehmer,

 * die zwischen November 2021 und Januar 2022 anstehenden satzungsgemäß durchzuführenden Versammlungen (Jugendversammlung, Schiedsrichterversammlung, Mitgliederversammlung),

 * Trainingsveranstaltungen von Jugendauswahlmannschaften,

gehören, gleichgültig, ob diese in eigenen Räumlichkeiten des HKRR oder in angemieteten oder durch Dritte unentgeltlich oder gegen Entgelt zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten stattfinden,

sowie

* für den Besuch seiner Geschäftsstelle

 beschlossen, dass der Zugang nur immunisierten Person, also solchen gestattet wird, die

 * entweder vollständig geimpft

* oder genesen

* oder getestet sind.

 * und eine medizinische Maske oder FFP2-Maske

tragen oder, nachgewiesen durch ärztliches Attest, von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit sind. Diese Maßnahmen gelten unabhängig von einem bestimmen Inzidenzwert oder einem etwaigen sonstigen politisch oder rechtlich definierten Maßstab zur Beurteilung der epidemiologischen Lage.

Getestete Personen sind solche mit einem bescheinigten negativen Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Test getesteten Personen gleichgestellt.

Die entsprechenden Nachweise, auch die über die Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske, werden vor dem Einlass zu der jeweiligen Veranstaltung durch Mandatsträgerinnen oder Mandatsträger oder Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter oder Beauftragte des HKRR kontrolliert; Personen, welche die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen oder auch nur die entsprechenden Nachweise - aus welchen Gründen auch immer - bei der Einlasskontrolle nicht vorweisen können, dürfen an Veranstaltungen des HKRR nicht teilnehmen und werden ausnahmslos abgewiesen.

Geschäftsstelle

 

Die momentane Corona-Situation macht es möglich, dass wir für unsere Vereine die Geschäftsstelle wieder öffnen.

Ab sofort ist die Geschäftsstelle zunächst mittwochs in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet. Es wird darum gebeten, dass Vereine sich kurz vorher telefonisch anmelden. So kann gewährleistet werden, dass die Geschäftsstelle nicht zu voll ist und Abstandsregeln eingehalten werden können.

In den Sommerferien, in der Zeit vom 05.07.2021 bis 08.08.2021, bleibt die Geschäftsstelle geschlossen. Der Vorstand ist weiterhin per Telefon und E-Mail erreichbar.

Handballkreis beendet Saison 2020-2021

Spielbetrieb Saison 2020-2021 (Senioren und Jugend)

 

Der Vorstand des Handballkreises Rhein-Ruhr e.V. hat in einer Abstimmung beschlossen, sich dem Beschluss des Handballverband Niederrhein e.V. (HVN) vom 05.02.2021 anzuschließen.

Wortlaut des Beschlusses des HVN:

„Für den Fall, dass seitens der Bundes- und/oder Landesregierung in den nächsten Tagen eine Entscheidung ergeht, die einen Trainingsbetrieb im Handball auf unserem Leistungsniveau über den bisher festgelegten 14.02.2021 hinaus weiterhin unmöglich macht, wird die Meisterschaftsrunde der Saison 2020/2021 im Seniorenbereich des HVN ohne Spielwertung für beendet erklärt. Es finden kein Auf- und kein Abstieg statt. Rückzieher vor der Saison hingegen sind Absteiger, Rückzieher während der Saison verbleiben in der Liga“ Dieser Beschluss wurde durch das Erweiterte Präsidium des Handballverbandes Niederrhein in einer Telefonkonferenz am 05.02.2021 einstimmig bestätigt. Beiden Entscheidungen liegt eine detaillierte Abwägung der Möglichkeiten einer Fortführung der Saison gegenüber den durch die pandemische Lage eingetretenen rechtlichen und tatsächlichen Zwängen zugrunde.“

 Da mittlerweile aufgrund gesetzlicher Regelungen kein Trainingsbetrieb ab dem 15.02.2021 stattfinden kann, erklärt der Vorstand des Handballkreises Rhein-Ruhr e.V. die Saison 2020-2021 im

 

Seniorenbereich als auch im Jugendbereich

 

ohne Spielwertung für beendet. Es findet kein Auf- bzw. Abstieg statt. Zurückgezogene Mannschaften vor der Saison sind Absteiger, zurückgezogene Mannschaften während der Saison werden nicht als Absteiger gewertet.

Handballkreis Rhein-Ruhr e.V.
Walzstraße 39
47138 Duisburg
Tel.: +49 203 55 83 18
Öffnungszeiten:
1. Mittwoch im Monat,
17.00 bis 19.00 Uhr